Markt- und Restwergutachten für Schienenfahrzeuge


GUTACHTEN - Bearbeitungstiefe

Den genauen Umfang des Gutachtens und die zu bearbeitenden Themen stimmen wir gerne individuell mit dem Auftraggeber ab.


Folgende Bearbeitungstiefen wurden in der Vergangenheit häufiger angefordert:

 

Erforderliche Daten

Vom Auftraggeber werden folgende Daten zu den Fahrzeugen zur Verfügung gestellt:

  • Herstellerangaben
    • Datenblätter des Fahrzeugs mit Angabe der erfüllten technischen Normen, z.B. Kollisionssicherheit und Emissionswerte
    • Liste der vorgesehenen Instandhaltungsstufen und ihre Abfolge in Abhängigkeit von Zeit / Laufleistung
    • Angabe der erforderlichen Mannstunden und Materialkosten für jede der Instandhaltungsstufen
  • Angaben des künftigen Betreibers
    • Geplante jährliche Betriebsdauer / Laufleistung
    • Geplantes Einsatzprofil (Zuggewichte, Laufweiten)
    • Angabe des Unternehmens, welches die Instandhaltung durchführt
  • Angaben des Auftraggebers
    • Kaufpreis in Euro
    • Angabe zur Finanzierungsdauer

Die Gutachter ermitteln aus ihrer Marktkenntnis (u.a. Kaufpreise in Deutschland und anderen Ländern für verschiedene Schienenfahrzeugtypen seit 2000) und aus den oben genannten zur Verfügung gestellten Daten die Einschätzung des Kaufpreises. Ein in Deutschland üblicher, EBO-konformer, durchschnittlicher alters- und laufleistungsabhängiger Verschleißzustand der Fahrzeuge über die Finanzierungsdauer wird unterstellt. Die vorgegebenen Inspektionen nach EBO („Hauptuntersuchung“, alle sechs Jahre mit zwei Verlängerungsmöglichkeiten) werden kostenmässig mit pauschalen Ansätzen berücksichtigt.


Arbeits- und Terminplan

  • Die erforderlichen Unterlagen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
  • Der Lieferzeitpunkt wird vereinbart.
  • Das Ergebnis der Gutachter wird dem Auftraggeber als gegen Veränderung geschütztes pdf per Email zugesandt.
  • Auf Wunsch werden von beiden Gutachtern unterschriebene Originale des Gutachtens nachträglich per Post versandt.

Angebotsbindefrist

Unsere Angebote enthalten eine Angebotsbindefrist, meist zwei bis vier Wochen. Wir können sie im Einzelfall verlängern.

Zahlungsziel

Unser Vorschlag für das Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung

Vertraulichkeit

Sämtliche im Zuge der Preisanfrage bzw. Auftragserteilung erlangten Informationen werden von Dr. Kandler / Will vertraulich behandelt.

Auf Wunsch des Auftraggebers unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitserklärung, ggfs. auch schon vor Übermittlung der Daten für eine Angebotserstellung.

Honorarforderung

Je nach Wunsch des Auftraggebers vereinbaren wir für die Erstellung des Gutachtens eine Abrechnung nach Aufwand oder eine Pauschale.

Falls die Besichtigung von Fahrzeugen vereinbart wird, kann dieser zusätzliche Arbeits- und Reiseaufwand nach Aufwand (gegen Nachweis) oder pauschal abgerechnet werden.

Vom Auftraggeber gewünschte Besprechungstermine, z.B. zur Erläuterung der Ergebnisse, können nach Aufwand oder pauschal abgerechnet werden. In der Regel finden diese Besprechungstermine mit beiden Gutachtern statt.